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Bera­tung

Digital aufgeladen

Kostenlose, individuelle Beratung im Wert von 2.500.- €

Bis zum 30.06.2022 gewährt das Land Niedersachsen im Rahmen des Förderprogramms “Niedersachsen Digital aufgeLaden” einen 100%igen Zuschuss für Beratungen zur Digitalisierung.

Wir als Bullshit Media freuen uns, als Fachagentur für Marketing & Digitalisierung vom Land Niedersachsen autorisiert worden zu sein, dir KOSTENLOS diese Beratungsleistungen anbieten zu können.

Den ganzen “Bürokratie-Bullshit” übernehmen wir dabei auch für dich! Du lehnst dich einfach zurück und lässt dich von uns beraten!

Ist dein Geschäft förderfähig?

Weitere Informationen findest du unter:  https://www.digital-aufgeladen.de

Digitalagentur Niedersachsen
c/o Innovationszentrum Niedersachsen GmbH
Schillerstraße 32
30159 Hannover

Inhalt & Umfang

Was genau machen wir in dieser Beratung?

Standort­bestimmung

Eine am Beratungs­auftrag orientierte Analyse der Situation des Einzel­handel­unternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Unter­­nehmens­­tätigkeit.

Potential­analyse

Eine Benennung des durch die COVID-19-­­­Pandemie deutlich gewordenen Beratungs­­­bedarfs.

Handlungs­empfehlung

Eine darauf auf­bau­ende individuelle Hand­lungs­empfeh­lung mit einer Anleitung zur Um­setzung in der betrieb­lichen Praxis.

Fragen & Details

Fragen
& Details

Mann surft aufm Handy vor Feld
  • Die Profiteure dieser Förderung sind kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen mit Sitz und mindestens einem stationären Einzelhandelsgeschäft in Niedersachsen.
  • Die Förderrichtlinie hat das Ziel, den stationären Einzelhandel in Corona-Zeiten zu stärken und so Versorgungsstrukturen vor Ort zu erhalten.
  • Antragstellung durch autorisierte Beratungsunternehmen.
  • Einzelhandelsunternehmen (KMU), welches vor dem 01.03.2020 gegründet worden sein muss, mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachen.
  • Durchführung einer Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels.
  • Die operative Umsetzung der Ergebnisse aus der Beratung sind nicht weiter förderfähig, lediglich die Beratung und Analyse.
  • Einzelhandelsunternehmen sind Unternehmen, die Waren an Verbraucher, bzw. Endkunden veräußern. Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind.
  • Förderhöhe 100% der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500,-€.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Zuschussfähig sind das Beratungshonorar sowie Reisekosten, die mit der Beratung in Verbindung stehen.
  • Die fachliche Beratung umfasst zwingend folgende Inhalte:
    • Standortbestimmtung
    • Potentialanalyse
    • Handlungsempfehlungen
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der EU.
  • Wenn du die o.g. Bedingungen erfüllst, setzt du dich einfach mit uns in Verbindung.
  • Wir übernehmen für dich die gesamte Bürokratie zur Antragstellung der Förderung.
  • Nach Freigabe der Förderung  durch die zuständige Behörde (Dauer ca. 4 Wochen nach Beantragung), führen wir mit dir die Beratung durch.
  • Nach Abschluss bekommst du von uns ein Protokoll der Analyse und Handlungsempfehlungen.
  • Anschließend bekommst du von uns eine Rechnung zugeschickt, von der du nur die Mehrwertsteuer an uns überweisen musst. Den Netto-Betrag der Rechnungen bekommen wir von der Behörde erstattet. Hier musst du dich um nichts weiter kümmern.
  • Der Nettto-Betrag der Beratungs-Rechnung wird von der zuständigen Bank beglichen (maximaler Betrag 2.500,-€).
  • Du zahlst nur die MwSt der ausgewiesenen Rechnung an uns.
  • Es ist nicht ausreichend, wenn die Geschäftsräume dem Anbieten einer Dienstleistung dienen und der Verkauf von Ware an Verbraucher / innen nur eine völlig untergeordnete Rolle spielt (bspw. bei Fitnessstudios, Kosmetiksalons oder Nagelstudios).
  • Auch ist es nicht ausreichend, wenn in der Verkaufstelle Waren an gewerbliche Kunden / Kundinnen veräußert werden und der Verkauf an Endkunden / Endkundinnen nur eine untergeordnete Rolle spielt.
  • Großhandelsunternehmens, die ihre Waren an andere Gewerbebetriebe veräußern.
  • Gemeinnützige Vereine, Unternehmen oder Stiftungen.
  • Grundsätzlich kann die Förderung nur 1x in Anspruch genommen werden.
  • Eine Antragstellung ist bis zum 28.02.2022 möglich. Die Beratungen sind spätestens am 30.06.2022 abzuschließen.
Vorteile

Kurz
erklärt

Kurz
erklärt

Steigere deinen Umsatz
mit digitalen Maßnahmen:

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Website für Handys optimieren
Online-Shop einfach selbst verwalten
Verkaufen auf Social Media Plattformen

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die du offline niemals erreicht hättest
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begeistern
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Prozess
der För­de­rung

Den gesamten Förderungsprozess durchläufst du gemeinsam mit uns. Alle anfallenden Aufgaben werden von uns übernommen.

Hinweis: Gefördert werden nur die Beratungs­leistungen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater. Die Umsetzung der Beratungen gehören nicht dazu, können aber ggf. durch andere Förderprogramme unterstützt werden.

Förder­fähige
Bera­tungs­­mög­lich­keiten

Mit dem Förderungs­programm werden unterschiedliche Beratungs­leistungen gefördert, die dir in folgenden Bereichen helfen können:

Online Marketing

Erziele mehr regionale Sichtbarkeit mit digitalen Werbeanzeigen.

Such­maschinen­optimierung

Mache deinen Online-Auftritt mit der richtigen Wortwahl in den großen Suchmaschinen wie Google und Bing besser auffindbar.

Webdesign

Schaffe dir einen Online-Auftritt mit deiner eigenen Website.

Software­entwicklung

Erhalten Sie Informationen zur richtigen Software, um Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb zu vereinfachen.

Shop­systeme

Biete deine Produkte online an und erreiche potenzielle Kunden über einen weiteren Vertriebskanal.

Social Media

Erhalte Hilfe für Auftritte und Anzeigen in den Sozialen Medien für mehr Sichtbarkeit.

Prozess­optimierung

Verbesser mit digitalen Lösungen deine Geschäfts­prozesse.

Förder­möglich­keit
prüfen

Sende uns deinen Firmennamen und deine Kontaktdaten. Wir überprüfen die Möglichkeiten zum Förderprogramm “Niedersachsen Digital aufgeLaden” für dein Einzelhandelsgeschäft. Du erhältst umgehend eine Rückmeldung!